Art. 1 – Leistungsbeschreibung
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Kursbeschreibung. Anpassungen oder Änderungen können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden.
Adicum GmbH behält sich vor, den Unterricht durch eine qualifizierte Stellvertretung durchführen zu lassen. Die Qualität des Unterrichts bleibt dabei gewährleistet.
Art. 2 – Preise und Zahlungsbedingungen
Nachhilfeunterricht: Gemäss aktueller Preisliste. Eine Lektion entspricht 45 Minuten Unterricht. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach effektivem Aufwand.
Lernberatung: Gemäss aktueller Preisliste. Eine Lektion entspricht 45 Minuten. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach effektivem Aufwand.
Art. 3 – Unterrichtsqualität und Haftung
3.1 Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen.
3.2 Ein bestimmter Lernerfolg, Prüfungserfolg oder schulischer Fortschritt wird ausdrücklich nicht geschuldet und kann nicht garantiert werden.
3.3 Die Anbieterin schuldet eine sorgfältige Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg (Obligation de moyens).
Art. 4 – Rechnungsstellung und Zahlungsverzug
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zu Beginn des Folgemonats per E-Mail.
Die Zahlung ist innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Geld-zurück-Garantie. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich ausgeschlossen, ausser in begründeten und dokumentierten Ausnahmefällen.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Adicum GmbH vor:
• die Teilnahme am Unterricht zu verweigern
• Mahnungen zu versenden
• offene Forderungen an ein Inkassounternehmen zu übergeben
In diesem Fall kann ein Verzugszins von bis zu 5% pro Jahr auf den offenen Betrag erhoben werden.
Art. 5 – Abmeldung und versäumte Lektionen
Nicht rechtzeitig abgemeldete Lektionen werden vollständig verrechnet.
Eine Abmeldung muss mindestens 48 Stunden vor Beginn der Lektion erfolgen.
Bei Krankheit gilt diese Frist ebenfalls, sofern kein ärztliches Attest vorgelegt wird.
Art. 6 – Stellvertretung und Unterrichtsausfall
Bei Abwesenheit der Lehrperson wird der Unterricht nach Möglichkeit durch eine qualifizierte Stellvertretung übernommen.
Ist dies nicht möglich, wird ein Ersatztermin angeboten.
Art. 7 – Kündigung von Gruppenkursen
Die Kündigung eines Gruppenkurses hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Massgebend ist das Datum des Poststempels bzw. des E-Mail-Eingangs.
Es gelten folgende Bedingungen:
• Bei Kündigung vor Kursbeginn werden 85 % der Kurskosten fällig
• Bei Kündigung nach Kursbeginn werden 90 % der verbleibenden Kurskosten (ab Kündigungsdatum) verrechnet
Art. 8 – Kursdurchführung
Adicum GmbH ist bemüht, alle Kurse durchzuführen.
Bei weniger als zwei (2) Teilnehmenden kann ein Kurs abgesagt werden. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen vollständig zurückerstattet.
Art. 9 – Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen
Adicum GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos zu kündigen.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
• schwere Disziplinarverstösse
• grobe Verstösse gegen Schul- oder Hausordnung
• strafbares Verhalten
Die Aufzählung ist nicht abschliessend.
Art. 10 – Abwerbeverbot
Es ist dem Kunden untersagt, Lehrpersonen der Adicum GmbH ohne schriftliche Zustimmung direkt oder indirekt zu beschäftigen oder zu beauftragen.
Dieses Verbot gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und dauert ein (1) Jahr an.
Art. 11 – Videoüberwachung
Die Räumlichkeiten der Adicum GmbH werden aus Sicherheitsgründen teilweise videoüberwacht.
Die Überwachung beschränkt sich auf Eingangsbereiche sowie Fensterbereiche und dient ausschliesslich der Verhinderung von Diebstahl und sicherheitsrelevanten Vorfällen.
Die Aufzeichnungen werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSG) gespeichert und anschliessend gelöscht.
Art. 12 – Versicherung und Haftung
Die Versicherung ist Sache des Kunden.
Für Schäden, die durch Kursteilnehmende verursacht werden (auf dem Weg zur Schule, während des Aufenthalts oder auf dem Heimweg), haften die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter vollumfänglich.
Adicum GmbH übernimmt keine Haftung für:
• Schäden an Personen oder Sachen durch Dritte
• Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände
Art. 13 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR).
Gerichtsstand ist Zürich.