Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Adicum GmbH

Adicum GMBH (Stand 2026/2027)

Art. 1 – Leistungsbeschreibung


Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Kursbeschreibung. Anpassungen oder Änderungen können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden.


Adicum GmbH behält sich vor, den Unterricht durch eine qualifizierte Stellvertretung durchführen zu lassen. Die Qualität des Unterrichts bleibt dabei gewährleistet.


Art. 2 – Preise und Zahlungsbedingungen


Nachhilfeunterricht: Gemäss aktueller Preisliste. Eine Lektion entspricht 45 Minuten Unterricht. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach effektivem Aufwand.


Lernberatung: Gemäss aktueller Preisliste. Eine Lektion entspricht 45 Minuten. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach effektivem Aufwand.


Art. 3 – Unterrichtsqualität und Haftung


3.1 Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen.


3.2 Ein bestimmter Lernerfolg, Prüfungserfolg oder schulischer Fortschritt wird ausdrücklich nicht geschuldet und kann nicht garantiert werden.


3.3 Die Anbieterin schuldet eine sorgfältige Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg (Obligation de moyens).



Art. 4 – Rechnungsstellung und Zahlungsverzug


Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zu Beginn des Folgemonats per E-Mail.


Die Zahlung ist innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.


Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Geld-zurück-Garantie. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich ausgeschlossen, ausser in begründeten und dokumentierten Ausnahmefällen.


Bei Zahlungsverzug behält sich die Adicum GmbH vor:

        die Teilnahme am Unterricht zu verweigern

        Mahnungen zu versenden

        offene Forderungen an ein Inkassounternehmen zu übergeben


In diesem Fall kann ein Verzugszins von bis zu 5% pro Jahr auf den offenen Betrag erhoben werden.


Art. 5 – Abmeldung und versäumte Lektionen


Nicht rechtzeitig abgemeldete Lektionen werden vollständig verrechnet.


Eine Abmeldung muss mindestens 48 Stunden vor Beginn der Lektion erfolgen.


Bei Krankheit gilt diese Frist ebenfalls, sofern kein ärztliches Attest vorgelegt wird.


Art. 6 – Stellvertretung und Unterrichtsausfall


Bei Abwesenheit der Lehrperson wird der Unterricht nach Möglichkeit durch eine qualifizierte Stellvertretung übernommen.


Ist dies nicht möglich, wird ein Ersatztermin angeboten.


Art. 7 – Kündigung von Gruppenkursen


Die Kündigung eines Gruppenkurses hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Massgebend ist das Datum des Poststempels bzw. des E-Mail-Eingangs.


Es gelten folgende Bedingungen:

        Bei Kündigung vor Kursbeginn werden 85 % der Kurskosten fällig

        Bei Kündigung nach Kursbeginn werden 90 % der verbleibenden Kurskosten (ab Kündigungsdatum) verrechnet


Art. 8 – Kursdurchführung


Adicum GmbH ist bemüht, alle Kurse durchzuführen.


Bei weniger als zwei (2) Teilnehmenden kann ein Kurs abgesagt werden. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen vollständig zurückerstattet.


Art. 9 – Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen


Adicum GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos zu kündigen.


Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

        schwere Disziplinarverstösse

        grobe Verstösse gegen Schul- oder Hausordnung

        strafbares Verhalten


Die Aufzählung ist nicht abschliessend.


Art. 10 – Abwerbeverbot


Es ist dem Kunden untersagt, Lehrpersonen der Adicum GmbH ohne schriftliche Zustimmung direkt oder indirekt zu beschäftigen oder zu beauftragen.


Dieses Verbot gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und dauert ein (1) Jahr an.


Art. 11 – Videoüberwachung


Die Räumlichkeiten der Adicum GmbH werden aus Sicherheitsgründen teilweise videoüberwacht.


Die Überwachung beschränkt sich auf Eingangsbereiche sowie Fensterbereiche und dient ausschliesslich der Verhinderung von Diebstahl und sicherheitsrelevanten Vorfällen.


Die Aufzeichnungen werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSG) gespeichert und anschliessend gelöscht.


Art. 12 – Versicherung und Haftung


Die Versicherung ist Sache des Kunden.


Für Schäden, die durch Kursteilnehmende verursacht werden (auf dem Weg zur Schule, während des Aufenthalts oder auf dem Heimweg), haften die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter vollumfänglich.


Adicum GmbH übernimmt keine Haftung für:

        Schäden an Personen oder Sachen durch Dritte

        Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände


Art. 13 – Gerichtsstand und anwendbares Recht


Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR).


Gerichtsstand ist Zürich.